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26.01.2010 - CGZP-Tarife: Ein Urteil mit großen Folgen

Die Personaldienstleistungsunternehmen, die den BZA-DGB Tarif einsetzen, sehen sich durch das CGZP-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichtes in ihrer gerechten Tarifpolitik bestätigt. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte in zweiter Instanz die nicht Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Das hat für hunderte mittelständischer Zeitarbeitsunternehmen und tausende ihrer Kunden weit reichende Folgen. Den Unternehmen drohen „Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe“.


Wie setzen sich die Nachforderungen zusammen?

Die Nachforderungen ergeben sich aus der Differenz der Löhne, die den Zeitarbeitnehmern aufgrund von CGZP-Tarifen gezahlt wurden, und den Löhnen, die der entleihende Betrieb seinen gewöhnlichen Beschäftigten zahlte. Wären die CGZP-Tarifverträge unwirksam, müssten die Sozialbeiträge der zu niedrig bezahlten Zeitarbeitnehmer nachträglich für vier Jahre an die Sozialbeiträge der anderen Beschäftigten der entleihenden Unternehmen angepasst werden. In den vergangenen Jahren sind rund 200.000 der zeitweise 800.000 Zeitarbeitnehmer auf Basis von  CGZP-Tarifverträgen entlohnt worden.
Alle Zeitarbeitnehmer, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, können nun Lohnsummen der letzten Jahre nachfordern. Auch die Sozialversicherungsträger können Ansprüche auf die Zahlung der entgangenen Beiträge erheben. Ist die verleihende Zeitarbeitsfirma dazu finanziell nicht in der Lage, haftet der Entleiher als Bürge. Die geschätzten Summen bewegen sich bei mehreren Milliarden Euro.


Der BZA – Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen

Die dem BZA angehörigen Mitgliedsunternehmen fühlen sich in Ihrer Meinung bestätigt. Nur wenn die Zeitarbeitnehmer gut behandelt werden und eine ordentliche Bezahlung sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, arbeiten sie wirklich motiviert.

Der BZA Branchen-Tarifvertrag bürgt für einheitliche Standards bezüglich der Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit. Er bietet die besten Rahmenbedingungen für Mitarbeiter und viele BZA angehörige Personaldienstleister bieten zusätzliche Vergütungen außerhalb des Tarifvertrags, wie z. B. Sonder- und Treuezulagen. Weitere Informationen unter www.bza.de.


Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl eines Personaldienstleisters achten?

Unternehmen der Branche, die konsequent nach den vorliegenden Gesetzen professionell arbeiten, nehmen ihre Sorgfaltspflicht ernst. Sie wollen weder Minimalstundenlöhne zahlen, noch ihren Mitarbeitern schlechte Arbeitsbedingungen zumuten. Jedes Unternehmen sollte daran interessiert sein, Mitarbeiter, auch Zeitarbeitnehmer, einzusetzen, die zufrieden und gut motiviert arbeiten.

Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, müssen darauf achten, sich leistungsfähige Partner aus der Personaldienstleistungsbranche zu suchen. Im Vordergrund stehen „Sicherheit und Qualität“

-  Anwendung des Branchentarifvertrages der Zeitarbeit BZA/DGB
-  Hohe Eigenkapitalquote
-  Hohe Liquidität
-  Geringes Insolvenzrisiko
-  TÜV-Geprüfte Qualität                                                                                                 
= Kompetenter und finanziell solider Partner sowie garantierter Sicherheit zur Vermeidung der
   Subsidärhaftung


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