
Equal Pay in der Zeitarbeit
Equal Pay (englisch für „gleiche Bezahlung“) ist für uns selbstverständlich! Es bedeutet, dass Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Kundenunternehmens. Anders gesagt: Beschäftigte, die in einem Unternehmen gleichwertige Arbeit leisten, haben Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt – unabhängig davon, ob sie für einen Personaldienstleister oder das Unternehmen selbst tätig sind.
In Deutschland ist Equal Pay im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Mitarbeitern in der Arbeitnehmerüberlassung steht heute nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz in demselben Betrieb die gleiche Bezahlung zu wie Mitarbeitern der Stammbelegschaft in vergleichbaren Positionen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn in Tarifverträgen bereits Branchenzuschläge für die überlassenen Mitarbeiter vereinbart sind. Aber: Nach spätestens 15 Monaten müssen die Zuschläge mindestens ein Arbeitsentgelt gewährleisten, das gleichwertig mit dem der vergleichbaren, festangestellten Mitarbeiter ist.