Job finden
Sie sind hier: Home > Über uns > BAP-Tarifvertrag

Ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis auf Basis des DGB/BAP - Tarifvertrags

Selbstverständlich gelten für unsere Mitarbeiter die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechts, das Sonderrecht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie das Arbeitsschutzrecht in vollem Umfang. Hierzu zählen unter anderem das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Mutterschutzgesetz. Zudem haben alle unsere Mitarbeiter Anspruch auf Sozialleistungen, wie die Einzahlung in die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Festes Einkommen nach Tarifvertrag

Unsere Mitarbeiter erhalten bei uns in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bekommen ein tarifvertraglich festgelegtes Gehalt. Wir sind Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und wenden den bundesweit geltenden DGB/BAP-Tarifvertrag an. Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der BAP haben hierin alle Mindestarbeitsbedingungen vertraglich geregelt. Das darin vereinbarte Basisgehalt kann und wird nicht selten durch übertarifliche Leistungen sogar noch höher ausfallen. Und sollten wir für unsere Mitarbeiter einmal keinen Einsatz bei einem Kunden finden, beziehen diese dennoch Ihre vereinbarte Vergütung (Gehaltsgarantie).

Flexibel durch ein Arbeitzeitkonto

Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages mit uns ist das Arbeitszeitkonto. Es ermöglicht flexible Einsätze, indem es Arbeitszeit und Entgelt entkoppelt. Das bedeutet, dass unsere Mitarbeiter ein festes, regelmäßiges und garantiertes Einkommen beziehen – auch in beschäftigungsfreien Zeiten.

Mitarbeiter entscheiden, wie wir zusammenarbeiten

Ob das Arbeitsverhältnis mit uns befristet oder unbefristet ist, bestimmen Mitarbeiter weitestgehend selbst. Wir bieten ihnen zudem die Möglichkeit, eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung zu vereinbaren. Außerdem können unsere Beschäftigten ihre möglichen Arbeitszeiten grundsätzlich flexibel an ihre Lebenssituation anpassen. Wenn sie zum Beispiel noch studieren, alleinerziehend sind oder einen Angehörigen pflegen, finden wir auch in diesen Fällen das passende Arbeitszeitmodell. Denn für uns als verantwortungsvollen Arbeitgeber stehen die Bedürfnisse unsere Mitarbeiter allzeit im Fokus.

Jetzt Niederlassung finden