Wir stehen für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung
Gerechte Bezahlung für qualitätsvolle Arbeit ist unser Leitmotiv als erfahrener und renommierter Personaldienstleister. Wir sind davon überzeugt, dass nur Mitarbeiter, die angemessen entlohnt werden, ihre Arbeit mit Hingabe und Energie verrichten und somit Unternehmen erfolgreich vorantreiben. Durch die Anwendung des BAP-Tarifvertrags setzen wir uns für hohe Standards und gerechte Entlohnung ein, von denen sowohl unsere Mitarbeiter als auch letztendlich Ihr Unternehmen profitieren.

Wie können wir Ihnen helfen?
Wir bringen Ihre Karriere voran und besprechen Ihre individuellen Karrierewünsche. Unsere Recruiter und Personalmanager stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns direkt.

Die JOB AG ist Mitglied des BAP
Der BAP-Tarifvertrag wurde zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Gewerkschaften abgeschlossen. BAP steht für "Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister". Er regelt die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung von Arbeitnehmern in der Arbeitnehmerüberlassung. Er stellt sicher, dass Arbeitnehmer faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung erhalten.
Der BAP-Tarifvertrag enthält Regelungen zu Themen wie Arbeitszeit, Urlaub, Lohnhöhe, Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Kündigungsfristen. Er legt auch Mindestlöhne fest, die eingehalten werden müssen. Der Tarifvertrag dient dazu, die Rechte der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit zu schützen und ihnen eine verlässliche Grundlage für ihre Beschäftigung zu bieten. Er trägt zur Sicherheit und Fairness in der Branche bei und stellt sicher, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere Personalmanager sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder buchen Sie direkt einen Termin bei uns. Wir freuen uns auf Sie!


Festes Einkommen nach Tarifvertrag
Unsere Mitarbeiter profitieren von einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einer Vergütung gemäß des tarifvertraglich festgelegten Gehalts. Als Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) wenden wir den bundesweit gültigen BAP-Tarifvertrag an. Dieser Tarifvertrag regelt alle Mindestarbeitsbedingungen vertraglich. Das vereinbarte Basisgehalt liegt oft sogar durch zusätzliche Leistungen über dem Tarifniveau. Selbst wenn wir für unsere Mitarbeiter einmal keinen Einsatz bei einem Kunden finden, erhalten sie dennoch ihre vereinbarte Vergütung (Gehaltsgarantie).
Flexibel durch ein Arbeitszeitkonto
Unser Arbeitszeitkonto ist ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeitsvertrags und ermöglicht flexible Einsätze, indem es Arbeitszeit und Entgelt voneinander entkoppelt. Dadurch erhalten unsere Mitarbeiter ein stabiles, regelmäßiges und garantiertes Einkommen, selbst in Zeiten ohne Beschäftigung.

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate
Unsere engagierten Mitarbeiter sind unser größter Schatz, und wir sind stolz darauf, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kunden unsere hervorragende Arbeit anerkennen. Diese Anerkennung bestätigt unsere täglichen Bemühungen und macht uns zu einem erstklassigen Unternehmen.


Mitarbeiter entscheiden, wie wir zusammenarbeiten
Unsere Mitarbeiter haben weitgehend die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit uns entweder befristet oder unbefristet zu gestalten. Darüber hinaus bieten wir flexible Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen an, die an die individuelle Lebenssituation angepasst werden können. Ob sie noch studieren, alleinerziehend sind oder einen Angehörigen pflegen, wir finden das passende Arbeitszeitmodell. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber haben wir stets die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter im Blick.